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Währungsverluste aus Dotationskapital
Währungsverluste, die einem Unternehmen dadurch entstehen, dass Dotationskapital einer Betriebsstätte aus einem anderen Mitgliedstaat zurückgeführt wird, dürfen im Inland nicht grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen werden. Ein Stpfl. muss im konkreten Einzelfall allerdings nachweisen, dass ein Währungsverlust vorliegt, der in Deutschland berücksichtigt werden soll ( IV B 5 – S 2118-a/07/10011).
Hintergrund: Im Rahmen eines Rechtsstreits () zwischen der Deutschen Shell GmbH und dem FA Hamburg hatte der ) entschieden, dass die Regelung eines Mitgliedstaats gegen die vom EU-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt, nach der bei der Festsetzung der nationalen Bes...