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Keine vGA wegen Abfindung unverfallbarer Pensionsansprüche anlässlich der Veräußerung der Gesellschaftsanteile
Verzichten die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit der Veräußerung ihrer Gesellschaftsanteile auf Veranlassung des Erwerbers gegen Abtretung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen auf unverfallbare und erdiente Ansprüche aus Pensionszusagen, deren Wert über dem der Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen liegt, so führt gem. rkr. ,F NWB MAAAD-28896 (EFG 2009 S. 1779) die Übertragung der Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen nicht schon deshalb zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen, weil die ursprünglichen Pensionszusagen keine Regelungen über eine Abfindung der Pensionsansprüche enthielten (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 3 BetrAVG).