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Umsatzsteuer | Zwangsvollstreckung – Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft
Das BMF hat zu dem (= Kurzinfo StuB 2009 S. 550) einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht ( IV B 8 – S 7105/09/10003).
Mit dem zuvor genannten Urteil hat der BFH entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird (). Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder soll das o. g. Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden.