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Umsatzsteuer | Voraussetzungen der Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter
(1) Die Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter nach § 4 Nr. 11 UStG 1999 setzt voraus, dass die Leistungen des Unternehmers die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlung erfüllen, nämlich die am Abschluss der Versicherung interessierten Personen zusammen zu führen. (2) Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmer einem Versicherungsmakler am Abschluss eines Versicherungsvertrags potenziell interessierte Personen nachweist und hierfür eine sog. „Zuführungsprovision” erhält (Bezug: § 4 Nr. 11 UStG 1999).
Praxishinweise: Das Gemeinschaftsrecht bestimmt, dass die Versicherungsumsätze einschließlich der dazu gehörenden Dienstleistungen von der Steuer zu befreien sind. Das bedeutet, dass eine Tätigkeit, die einen spezifischen und wesentlichen Bezug zum Versicheru...