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Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: Das Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG greift auch für eigenkapitalersetzende Darlehen, da es sich – auch steuerrechtlich – insoweit um Fremdkapital handelt. Dies gilt auch dann, wenn mangels entsprechender Regelungen zivilrechtlich eine unbestimmte Laufzeit anzunehmen ist und deshalb von einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten auszugehen wäre (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Nach Auffassung des BFH ist nämlich nicht die zivilrechtliche Ausgangslage entscheidend, sondern vorrangig der Zeitraum, in dem der Schuldner nach den tatsächlichen Verhältnissen mit der Überlassung des Kapitals rechnen kann.