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Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz geänderter betrieblicher Übung
Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrere Jahre vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung nicht dadurch beseitigt, dass der Arbeitgeber die Zahlungen in den nachfolgenden Jahren unmissverständlich als freiwillige Leistung bezeichnet, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, und der Arbeitnehmer der neuen Praxis drei Jahre nicht widerspricht, sondern die Zahlungen widerspruchslos entgegennimmt ( NWB TAAAD-21633).
Praxishinweise: Das BAG gibt damit seine frühere Rechtsprechung zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung auf, wonach eine betriebliche Übung durch eine konsequent geänderte betriebliche Übung beendet werden kann, falls der Arbeitnehmer dazu schwieg. Weiterhin ...