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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 119/09

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1

Abgrenzung Unternehmer/Strohmann im Kfz-Handel

Leitsatz

Gegen die Unternehmereigenschaft eines Kfz-Händlers spricht, wenn dieser weder weiß, wo die gekauften, zum Weiterverkauf vorgesehenen Oberklassewagen abgestellt waren, noch ob sie versichert waren, auch nicht, ob im Büro ein Faxgerät vorhanden war und wo die Unterlagen verwahrt wurden, und über die Deckung seines Kapitalbedarfs keine Auskunft geben kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAD-33946

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 01.10.2009 - 3 K 119/09

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