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Herstellereigenschaft des Arbeitgebers für Rabattfreibetrag erforderlich
Nach dem ist der Rabattfreibetrag von 1.080 € nur dann zu gewähren, wenn der Arbeitgeber Waren, die er hergestellt hat, seinem Arbeitnehmer verbilligt überlässt. Eine Herstellung durch den Arbeitgeber liegt nicht nur vor, wenn der Arbeitgeber die Waren selbst herstellt oder auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt. Vielmehr genügt es, wenn der Arbeitgeber vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge [i]Beiträge zur Herstellungzur Herstellung der Ware erbringt.
Im Streitfall bejahte der BFH die Herstellereigenschaft des [i]Auslagerung der ProduktionArbeitgebers, der den Produktionsprozess auf eine eigenständige GmbH ausgegliedert hatte. Denn der Arbeitgeber blieb weiterhin für die Produktionsplanung, Materialbeschaffung, Logistik sowie sämtliche ...