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Kapitalanlagerecht | Pflicht zur Beobachtung der aktuellen Wirtschaftspresse
Der Anlageberater muss eine Anlage, die er empfehlen will, mit kritischem Sachverstand prüfen oder den Anleger auf sein diesbezügliches Unterlassen hinweisen. Anlageberater müssen die aktuelle Wirtschaftspresse (das sind – nach Wahl – Berichte in der Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Handelsblatt und Frankfurter Allgemeinen Zeitung) auf Veröffentlichungen mit Blick auf die von ihnen vertriebenen Anlageprodukte auswerten. Andernfalls verletzen sie ihre Pflichten aus einem Beratervertrag, wenn ihnen relevante Informationen entgehen. Eine Kenntnisnahme der Informationen einer täglich erscheinenden Wirtschaftszeitung muss i. d. R. binnen drei Tagen erfolgen; die Lektüre erst nach einer Woche reicht nicht aus. Im Streitfall haftete der Berater daher auf Schadensersatz wegen fehlerhaft...