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Versicherungsvertragsrecht | Kein Arbeitsrechtsschutz für GmbH-Geschäftsführer
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen wird vom Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung nicht umfasst (§ 4 Abs. 1d ARB 1975/2002). Da allein durch Niederlegung und/oder Abberufung von der Geschäftsführertätigkeit der Anstellungsvertrag als Geschäftsführer der GmbH nicht automatisch hinfällig wird, greift die genannte Risikoausschlussklausel in diesen Fällen selbst dann, wenn zugleich beim an sich unzuständigen Arbeitsgericht unter Berufung auf § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Klage erhoben worden ist.