Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheids
Leitsatz
Zur Vollstreckung i. S. des § 278 Abs. 1 AO nach Aufteilung einer Gesamtschuld.
Zur Durchbrechung der Vollstreckungsbeschränkung in § 278 Abs. 1 AO durch die Regelung in Abs. 2 der Vorschrift.
§ 278 Abs. 2 AO zielt darauf, eine Beeinträchtigung der Vollstreckungsmöglichkeiten durch eine Vermögensverschiebung zwischen
Gesamtschuldnern i. S. des § 268 AO in Fällen einer Vollstreckungsbeschränkung nach § 278 Abs. 1 AO zu vermeiden. Daher ist
ein auf § 278 Abs. 2 AO gestützter (Ergänzungs-)Bescheid, der Art und Umfang der Inanspruchnahme festlegt, zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-33296
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.01.2009 - 16 K 191/08
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