Veräußerungsgewinn bei nicht wesentlicher GmbH-Beteiligung
Leitsatz
Zum Gewinnbegriff bei Veräußerung des Anteils eines Mitunternehmers nach § 16 Abs. 2 EStG.
Der Wert des Anteils am Betriebsvermögen (Kapitalkonto) ist für den Zeitpunkt des Ausscheidens nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
zu ermitteln.
Auch in Fällen vorangegangener Form wechselnder Umwandlung einer KapG vollzieht sich die Ermittlung des Gewinns/Verlustes
aus Anlass der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach den einheitlichen Grundsätzen des § 16 EStG. Es besteht kein Raum
dafür, hinsichtlich der vormalig nicht wesentlich i. S. des § 17 Abs. 1 EStG beteiligten Gesellschafter deren ursprünglich
aufgewandte Anschaffungskosten vom Veräußerungspreis in Abzug zu bringen.
Daher sind über dem Nennwert liegende Anschaffungskosten für nicht wesentliche GmbH-Beteiligungen bei der Ermittlung des
Veräußerungsgewinns nicht zu berücksichtigen, wenn die Anteile nach Form wechselnder Umwandlung in eine KG als Mitunternehmeranteile
veräußert werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAD-33290
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.06.2008 - 10 K 426/05
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