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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 3940/07 U EFG 2009 S. 1882 Nr. 22

Gesetze: UStG § 1 Abs.1 Nr.1 Satz 1, UStG § 4 Nr. 8 c, UStG § 10 Abs. 1, BGB § 675, InsO § 159, InsO § 166, InsO § 170, InsO § 171

Leistungen eines Insolvenzverwalters bei dem freihändigen Verkauf von mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücken

Leitsatz

  1. Die Leistungen eines Insolvenzverwalters bei dem freihändigen Verkauf von mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücken und der Einziehung mit Pfandrechten belasteter Mietforderungen im Wege der „kalten Zwangsverwaltung” gegen Einbehaltung eines Massekostenbeitrages bzw. Inkassogebühren unterliegen als entgeltliche Geschäftsbesorgung im Auftrag der absonderungsberechtigten Gläubiger der Umsatzsteuer.

  2. Die vereinbarte Massebeteiligung steht der gesetzlichen Massebeteiligung nach § 170 InsO nicht gleich.

  3. § 166 Abs. 2 InsO berechtigt den Insolvenzverwalter nicht zur Verwertung verpfändeter Forderungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1392 Nr. 22
EFG 2009 S. 1882 Nr. 22
YAAAD-33288

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.06.2009 - 5 K 3940/07 U

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