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BFH 17.09.2009 VI R 17/08, StuB 23/2009 S. 893

Einkommen-/Lohnsteuer | Rückübertragung von Aktien bei fehlgeschlagenem Mitarbeiteraktienprogramm

(1) Wird ein fehlgeschlagenes Mitarbeiteraktienprogramm rückgängig gemacht, indem zuvor vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten vor. (2) Die Höhe des Erwerbsaufwands bemisst sich in einem solchen Fall nach dem ursprünglich gewährten geldwerten Vorteil; zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich (Bezug: § 9 Abs. 1, § 19a, § 39b Abs. 2 EStG).

Praxishinweise: Mit der Rückgabe der Aktien an den Arbeitgeber wird ein ursprünglich zugeflossener geldwerter Vorteil rückgängig macht. Zurückfließen kann also nur der Vorteil aus den ausgegebenen Aktien; etwaige Wertveränderungen seit der Ausgabe sind nicht zu berücksichtigen, da es insoweit an einem Zufluss eines geldwerte...

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