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Umsatzsteuer | Recht zum Vorsteuerabzug aus einer Eingangsleistung bei Wechsel des Organträgers
(1) Wechselt der Organträger infolge einer Veräußerung der Anteile an der Organgesellschaft zeitlich nach dem Bezug einer Leistung durch die Organgesellschaft, aber noch vor Erhalt der Rechnung, steht das Recht zum Vorsteuerabzug aus diesem Leistungsbezug nicht dem neuen Organträger zu. (2) Die Berechtigung des Organträgers zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen der Organgesellschaft richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs, nicht der Rechnungserteilung (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993).
Praxishinweise: (1) Die T-GmbH gehörte zunächst als Organgesellschaft zum Organkreis der X. Sie wurde mit Wirkung zum an eine zum Konzern der K gehörende Gesellschaft veräußert. Zum gleichen Zeitpunkt gliederte die K die T-GmbH als Organgesell...