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Geschäftsführerhaftung bei Zahlung von SV-Arbeitgeberanteil trotz Insolvenzreife
Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG ( NWB XAAAD-25855).
Praxishinweise: Für die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife gilt nicht dasselbe wie für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge. Wegen ausschließlicher Strafbarkeit des Vorenthaltens der Arbeitnehmerbeiträge (§§ 823 Abs. 2 BGB, 266a Abs. 1 StGB) besteht der vom BGH zugunsten der Betroffenen 2007 aufgelöste Konflikt – Vermeidung der Strafbarkeit trotz Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers – nicht auch hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge. Insoweit muss der Geschäftsfüh...