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Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht
Beginnt der Erwerber eines objektiv technisch und wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung mit dessen Abriss, so spricht gem. nrkr. Urteil des NWB SAAAD-24636 (BFH-Az.: IX R 16/09, EFG 2009 S. 1372) der Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 6, Abs. 4 Satz 3, § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 7 EStG).