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Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2010 anzuwenden
Durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum soll eine geringe Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte erfolgen. Danach gelten weiterhin einheitlich für alle Bundesländer folgende Sachbezugswerte:
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Sachbezugswerte |
2010 |
2009 |
Für freie Verpflegung
– monatlich | 215
€ | 210 € |
Für freie Unterkunft
– monatlich |
204 € | 204
€ |
Gesamtsachbezugswert | 419
€ | 414 € |
Aus diesen monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende Tageswerte:
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Art der
Mahlzeit | Wert der
Mahlzeit (monatliche Werte) | Wert der
Mahlzeit (kalendertägliche Werte) |
Frühstück | 47 € (2009: 46 €)
| 1,57 € (2009: 1,53 €) |
Mittag- und Abendessen | 84 € (2009: 82
€) | 2,80 € (2009: 2,73 € ) |