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Eröffnungsbilanzen
I. Personenhandelsgesellschaften
1. Beginn des Handelsgewerbes
Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz verlangt das Gesetz in § 242 Abs. 1 HGB und ebenso der Kreditsachbearbeiter der Bank anlässlich der Bearbeitung des Kreditantrags eines start-up-Unternehmens. Das Ertragsteuerrecht schweigt sich hierzu aus, warum sollte es sich mit diesem Thema befassen, wenn doch das vorgängig zu beachtende Handelsrecht diese Materie bereits regelt? Man darf diesen Wurmfortsatz des sog. Maßgeblichkeitsprinzips gebührend beachten. Genauer formuliert: Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach § 242 Abs. 1 HGB entspricht einem GoB und ist deshalb vor und nach BilMoG gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG beachtlich.
So eindeutig sich der Gesetzeswortlaut darstellt, so unklar kann die erforderliche Vorgehensweise in der Praxis sein. Zunächst bedarf es der Bestimmung des „ Beginns des Handelsgewerbes”. Man könnte danach geneigt sein, die Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt zu legen, in dem die Schwelle des Betriebs eines Handelsgewerbes überschritten wird. Entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen zur Begründung dieses Handelsgewerbes – Anmietung von Geschäftsräumen, Auftragserteilung zur Errichtun...