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IWB 23/2009 S. 1465

Mexiko | Steuerreform 2010

Das mexikanische Parlament hat den folgenden vorgesehenen Steuerreformen ab 2010 zugestimmt. Der Spitzensteuersatz bei der Körperschaft- und der Einkommensteuer von derzeit 28 % soll für die Steuerjahre 2010 bis 2012 auf 30 % angehoben werden. Ab 2013 soll der Spitzensteuersatz auf 29 % sinken und in 2014 wieder 28 % betragen. In der Folge wäre auch der 28 %ige Quellensteuersatz für bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger anzuheben und der maßgebende Steuersatz für die Bestimmung eines Niedrigsteuergebietes würde von 21 % auf 22,5 % steigen.

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