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IWB 23/2009 S. 1454

Großbritannien | Meldefrist für Steueramnestie verlängert

Die britische Steuerverwaltung HMRC hat die Frist für die Meldung von Banken bei der neuen Steueramnestie „New Disclosure Opportunity (NDO)” für Steuerpflichtige mit ausländischem Vermögen vom 30.11.2009 auf den 4.12.2010 verlängert. Der Grund ist, dass viele Banken Schwierigkeiten haben, ihre Kunden mit ausländischen Konten zu erreichen. Für natürliche Personen werden die Fristen wie folgt verlängert: Meldung bis zum 4.1.2010, Abgabe einer schriftlichen Erklärung auf Papier bis zum 31.1.2010 und Abgabe einer Online-Erklärung bis zum 12.3.2010.

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