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Kein Werbungskostenabzug bei Veräußerungsverlust aus einer Beteiligung am Arbeitgeber
Der in der Sache VI R 24/08 NWB HAAAD-33139 entschieden, dass ein Veräußerungsverlust aus einer Kapitalbeteiligung am Arbeitgeber nicht allein deshalb zu Werbungskosten oder negativen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, weil die Beteiligung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses veräußert wurde. Erforderlich sei vielmehr, dass ein solcher Verlust in einem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehe und nicht auf der Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle beruhe.
Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber zunächst im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses beschäftigt. Später wurde er – beschränkt auf die Dauer seiner beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen – zum Partner bestellt. Infolge dessen erwarb er – verfügungsbeschränkte – Aktien an seiner Arbeitgeberin bzw. deren Konzernmuttergesellschaft. Dabei hat er sich gesellschaftsvertraglich verpflichtet bei Beendigung der Partnerschaft die Aktien zu einem substanzwertorientierten Übernahmepreis an die Konzernmuttergesellschaft zu veräußern. Im Zuge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukt...