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PiR Nr. 12 vom Seite 351

Zwischenberichte

Dr. Jürgen Schneider

Der Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den formalen Anforderungen, denen Zwischenabschlüsse kapitalmarktorientierter Konzerne genügen sollen. Er beschäftigt sich nicht mit Bilanzierungs- und Bewertungsfragen und mit im Anhang zu veröffentlichenden Angaben. Ebenso wenig werden regulatorische Themen wie z. B. Meldeschwellen, Übermittlungsarten oder Strafbestimmungen behandelt.

Kernaussagen
  • Unternehmen, die zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, haben auch Zwischenberichte zu veröffentlichen.

  • Welche Unternehmen in welchem Umfang wie häufig im Geschäftsjahr Zwischenberichte erstellen müssen, wird durch gesetzliche Bestimmungen oder Börsenvorschriften geregelt.

  • Dabei wird zwischen Halbjahresfinanzberichten, Quartalsfinanzberichten und Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung unterschieden. Kriterien der Unterscheidung sind vor allem ihr Umfang und Inhalt.

I. Einleitung

Nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind durch IAS 1.49 zur jährlichen Abschlusserstellung verpflichtet, nicht dagegen nach IAS 34 zur Aufstellung von Zwischenabschlüssen. IAS 34 enthält auch keine Vorgaben zur Dauer der Zwischenabschlussperioden und zu Veröffent...

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