Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines Veranlagungszeitraums
Leitsatz
1) Die Beteiligung eines nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG steuerbefreiten Berufsverbandes an einer Kapitalgesellschaft ist nur dann
als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft tatsächlich entscheidenden
Einfluss auf die Geschäftsführung ausübt. Allein die Beherrschung der Kapitalgesellschaft genügt nicht.
2) Auch im Falle einer Betriebsaufspaltung liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine dafür notwendige sachliche
Verflechtung kann auch durch die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter begründet werden.
3) Zur Frage, wann eine die sachliche Verflechtung begründende Überlassung eines Namensrechts oder eines möglichen Markenrechts
gegeben ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2010 S. 92 Nr. 4 EFG 2010 S. 350 Nr. 4 KÖSDI 2010 S. 16915 Nr. 4 EAAAD-32972
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