Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines Veranlagungszeitraums
Leitsatz
1) Die entgeltliche Vereinbarung über künftig entstehende Dividendenansprüche im Rahmen eines Anteilsübertragungsvertrages
beeinflusst den vom Veräußerer erzielten Veräußerungspreis und die vom Erwerber aufgewendeten Anschaffungskosten.
2) Die Weiterleitung entsprechender Beträge vom Erwerber an den Veräußerer stellen keine Gewinnausschüttung i.S.d. § 37 Abs.
2 KStG n.F. dar, selbst wenn tatsächlich eine Gewinnausschüttung in entsprechender Höhe beschlossen und vorgenommen wird (gegen
BFH, BFH/NV 2002, 640).
3) Es ist nach § 37 Abs. 2 und 3 KStG nicht zwingend erforderlich, dass die Nachsteuer gem. § 37 Abs. 3 KStG und die Körperschaftsteuerminderung
nach § 37 Abs. 2 KStG immer innerhalb eines Veranlagungszeitraums berücksichtigt werden.