Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 23 | Warengutscheine: Steuerpflichtiger Barlohn oder steuerbegünstigter Sachbezug?
Immer häufiger gehen Arbeitgeber dazu über, an ihre Arbeitnehmer Warengutscheine auszugeben, um von der 44 €-Sachbezugsfreigrenze zu profitieren. Die Finanzverwaltung knüpft jedoch an die Steuerbegünstigung strenge Voraussetzungen. Werden diese nicht beachtet, so handelt es sich regelmäßig um Barlohn, der bei den jeweiligen Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Zwei Verfahren hierzu sind beim BFH neu anhängig.
Warengutscheine für Mitarbeiter sind beliebt bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 € monatlich auszunutzen. Die formellen Hürden sind jedoch hoch, wie zwei beim BFH anhängige Verfahren einmal mehr verdeutlichen.
Das FG Baden-Württemberg hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Arbeitnehmer waren berechtigt, bei einer Vertragstankstelle des Arbeitgebers auf dessen Kosten zu tanken. Und zwar gegen Vorlage einer elektronischen Karte. Auf dieser Karte war ein Höchstbetrag von 44 € gespeichert. Der Arbeitgeber erfasste den Vorteil nicht als Arbeitslohn. Er ging davon aus: Es handelt sich um eine steuerfreie Sachzuwendung. Dem widersprach das Finanzgericht. Bei der...