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Track 09 | Gestaltungsmissbrauch: Verkauf und Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag
Nach einem aktuellen BFH-Urteil liegt kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO vor, wenn Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft werden.
Damit sind wir auch schon bei den Urteilen, die wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen wollen. Den Anfang macht eine positive BFH-Entscheidung , in der die Münchener Richter einen Gestaltungsmissbrauch verneint haben.
Es geht um die nach altem Recht vorgesehene Spekulationsfrist von einem Jahr . Werden Wertpapiere, die bis Silvester 2008 erworben wurden, innerhalb der Jahresfrist mit Verlust veräußert und dann am selben Tage in gleicher Art und Anzahl wieder gekauft, ist dies steuerlich vorteilhaft. Die Finanzämter unterstellten jedoch einen Gestaltungsmissbrauch und erkannten die Veräußerungsverluste nicht an. Der BFH entschied jetzt zu Gunsten der betroffenen Kapitalanleger: Die gezielte Verlustrealisierung stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar im Sinne von § 42 AO.
Die Übergangsregelung lädt ja geradezu dazu ein, Verluste innerhalb und Gewinne außerhalb der Jahresfrist zu reali...