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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 03 | Lohnsteuer: Neuregelungen beim Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2010

Beim Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2010 sind neben dem Faktorverfahren zahlreiche weitere Neuerungen zu beachten. Wir stellen Ihnen zwei übersichtliche Verwaltungsanweisungen vor und empfehlen Ihnen als Arbeitshilfe das Berechnungsprogramm „Lohnsteuerermäßigungsantrag 2010”.

Den neuen Faktor möchte ich zum Anlass nehmen, kurz auf das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2010 einzugehen. Beide Ehegatten können zwar das Faktorverfahren beim Finanzamt formlos beantragen unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und unter Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010. Es empfiehlt sich aber, den Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010” zu verwenden. Nur so werden höhere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei der Berechnung des Faktors berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Beim Faktorverfahren ist der Eintrag zusätzlicher Freibeträge nicht möglich. Bei der Ermittlung des Faktors werden allerdings eventuelle Freibeträge berücksichtigt. Sie fließen daher über die Faktorermittlung in die Berechnung der Lohnsteuer ein.

Die OFD Rheinland hat in einer Kurzinfo sehr übersichtlich alle Neuerungen zusamm...

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