Keine Berücksichtigung kurzfristig eingelegter, nach wenigen Tagen wieder entnommener Beträge bei der Berechnung der Überentnahmen - Gestaltungsmissbrauch - Mustereinspruch
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Hat eine Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu erfolgen, wenn dem betrieblichen Girokonto jeweils kurz vor Jahresende fremd finanzierte Geldmittel zugeführt und wenige Tage nach Jahreswechsel auf ein privates Girokonto zurück transferiert werden? - Liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn durch dieses Vorgehen der Stand der Überentnahmen zum maßgeblichen Stichtag kurzfristig reduziert werden soll?
- Steht der Anwendung von § 42 AO entgegen, dass der Gesetzgeber § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG a.F. mit dem StÄndG 2001 ersatzlos aufgehoben hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAD-32846