Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
3. Aufl. 2009
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§ 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
Hinweis: R 74 ErbStR; R 8 – R 11 ErbStR; H 74 ErbStH, H 8 – H 11 (4) ErbStH.
Literatur: Weinmann, Der besondere Versorgungsfreibetrag gem. § 17 Abs. 1 ErbStG nach Neuordnung der Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, UVR 1990, 47; Viskorf, Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Gestaltungen bei der Übertragung von Vermögen auf Ehegatten und Kinder, NWB F. 10, 715; Halaczinsky, Anm. zu , KFR F. 10 ErbStG § 17, 1/98, S. 107; Rautenberg/Korezkij, Unentgeltliche Vermögensübertragungen im neuen Erbschaftsteuerrecht, DStR 1999, 81; Höne, Erbschaftsteuerreform: Steuerliche Begünstigung von Grundbesitz – Praktische Hinweise zur Ausübung möglicher Wahlrechte, NWB-EV 4/2009, 135; Wenhardt, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – Änderungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetze, NWB-EV 4/2009, 182.
1. Sinn und Zweck des Versorgungsfreibetrags
1§ 17 ErbStG i. d. F. des ErbStRG sieht – wie bisher – für die Hinterbliebenen, nämlich den überlebenden Ehegatten und die Kinder des Erblassers und zusätzlich für den überlebenden Lebenspartner, einen besonderen Freibetrag vor, der diesen Personen jeweils neben den ihnen nach § 16 ErbStG zustehenden persönlichen Freibeträgen gewährt wird. Die gesetzlich...