Besteuerung der von einem Grenzgänger bezogenen
Einmalzahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des
Wohnungseigentums als sonstige Einkünfte
Leitsatz
1. Die Auszahlung einer Schweizer
Pensionskasse an einen Grenzgänger zur Förderung des eigen genutzten
Wohnungseigentums unterliegt als Altersrente nach Art. 21 DBA-Schweiz der
ausschließlichen Besteuerung im Inland.
2. Sozialversicherungsrenten von
ausländischen Versorgungsträgern unterliegen unabhängig davon,
ob sie laufend oder in einem Einmalbetrag ausbezahlt werden der Besteuerun nach
§ 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG.
3. Die Beiträge des Arbeitgebers
an die Schweizerische Pensionskasse sind nach § 3 Nr. 62 EStG
steuerfrei.
4. Die Aufwendungen des
Grenzgängers für die Sozialversicherungsrente sind nach § 10
Abs. 1 Nr. 2a EStG als Sonderausgaben abzugsfähig.
5. Soweit die Auszahlung der
Schweizer Pensionskasse aus unversteuerten Mitteln erworben wurde, entspricht
die Besteuerung der Auszahlung dem Grundsatz der „intertemporalen
Korrespondenz”.
6. § 3 Nr. 3 EStG ist nicht auf
Leistungen aus Schweizer Vorsorgeeinrichtungen anwendbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 220 Nr. 3 EStB 2010 S. 112 Nr. 3 IStR 2010 S. 7 Nr. 13 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2010 S. 154 IAAAD-32414
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2009 - 11 K 4308/08
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