Keine „unentgeltliche Überlassung” an Angehörige als Voraussetzung für Eigenheimzulage bei Grundstücksübertragung unter Vorbehalt
eines Nutzungsrechts
Keine Anschaffungskosten durch Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts
Leitsatz
1. Veräußert der Sohn eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung an den Vater und darf er die Wohnung weiter nutzen, so
wird die Wohnung nicht i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG. unentgeltlich überlassen, wenn sich der Sohn als bisheriger Eigentümer
bei der Veräußerung ein dingliches Nutzungsrecht an der Wohnung vorbehalten hat.
2. Die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechtes stellt keine Gegenleistung des Erwerbers für den Erwerb des Eigentums
am Grundstück dar.
Fundstelle(n): XAAAD-32409
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 13.10.2009 - 5 K 660/05 (Ez)
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