Verstoß gegen Treu und Glauben des Stpfl., wenn er zur Erlangung von Steuervorteilen behauptet, seine frühere Sachverhaltsdarstellung
sei falsch gewesen
Leitsatz
Die Frage, ob ein Stpfl. innerhalb der letzten 5 Jahre vor Betriebseröffnung keine Gewinneinkünfte erzielt hat und damit Existenzgründereigenschaft
nach § 7g Abs. 7 EStG besitzt, ist zu verneinen, wenn er in der Vergangenheit im Gewinnfeststellungsvefahren über einen früher
von ihm betriebenen Gewerbebetrieb das Vorliegen einer Betriebsaufgabe verneint und die Entstehung von gewerblichen Verlusten
im 5-Jahreszeitraum behauptet hat und das Finanzamt dieser Darstellung gefolgt ist. Bestreitet er nunmehr die frühere Darstellung,
so liegt ein widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) vor.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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