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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7453/06 B EFG 2010 S. 6 Nr. 1

Gesetze: AO § 270, AO § 276 Abs. 3, AO § 276 Abs. 6 S. 2, BGB § 226, EStG 2002 § 26b

Antrag des geringer verdienenden Ehegatten auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld

Keine missbräuchliche Antragstellung zu Lasten des höher verdienenden Ehegatten

Leitsatz

1. Dass es bei der Aufteilung einer Gesamtschuld zu einer Erstattung an einen der Gesamtschuldner kommen kann, wird vom Gesetzgeber in § 276 Abs. 6 Satz 2 AO ausdrücklich in Kauf genommen. Ferner ist es der Wille des Gesetzgebers, dass die Zahlungen des einen Gesamtschuldners nach Einleitung des Aufteilungsverfahrens nicht mehr dem anderen Gesamtschuldner zugute kommen.

2. Der Antrag auf Erlass eines Aufteilungsbescheids ist nicht wegen Verstoßes gegen das Schikaneverbot i. S. d. § 226 BGB unwirksam. Es kann dahinstehen, ob im Aufteilungsverfahren überhaupt Konstellationen denkbar sind, in denen ein Antrag auf Erlass eines Aufteilungsbescheids aus den gleichen Erwägungen rechtsmissbräuchlich sein könnte, wie es ein Antrag auf Durchführung einer getrennten Veranlagung in bestimmten Konstellationen sein kann.

3. Der Antrag des geringer verdienenden Ehegatten, bei dem der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse V vorgenommen wurde, auf Aufteilung der Steuerschuld ist nicht bereits deswegen missbräuchlich, weil es dadurch bei ihm zu einer Erstattung kommt, während der höher verdienende Ehegatte eine Nachzahlung zu leisten hat, die die im Rahmen der Zusammenveranlagung errechnete Nachzahlung erheblich übersteigt.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 386 Nr. 6
EFG 2010 S. 6 Nr. 1
GAAAD-32390

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.09.2009 - 7 K 7453/06 B

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