Sonderausgabenabzug für Beiträge an Schweizerische
Alters- und Hinterlassensvericherung, die auf Grund im Inland steuerfrei
gestellter schweizer Einkünfte gezahlt werden müssen
Leitsatz
1. Pflichtbeiträge an eine
gesetzliche Schweizerische Alters- und Hinterlassungsversicherung sind nicht
als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der im Inland unbeschränkt
Steuerpflichtige die Beiträge für seinen Gewerbebetrieb in der
Schweiz entrichten muss und die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nach
DBA-Schweiz als steuefreie Einkünfte nicht in die inländische
Bemessungsgrundlage einfließen (unmittelbarer wirtschaftlicher
Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften).
2. Der Kläger wird durch die
Versagung des Sonderausgabenabzugs nicht doppelt belastet, da er seine
Beiträge zur Altersversorgung nicht aus versteuertem Einkommen leistet.
3. Die Beiträge zur
Schweizerischen Alters- und Hinterlassungsversicherung mindern in diesem Fall
auch nicht die im Progressionsvorbehalt zu berücksichtigenden
Einkünfte, da es sich nicht um vorweggenommene Werbungskosten handelt.
4. Die Versagung des
Sonderausgabenabzugs verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 208 Nr. 3 EStB 2010 S. 113 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2010 S. 266 GAAAD-32377
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.07.2009 - 11 K 378/07
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