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IWB 22/2009 S. 1451

Finnland | Anstieg der Grundsteuern ab 2010

Am 11.11.2009 hat das finnische Parlament der Erhöhung der Grundsteuersätze zugestimmt. Die Grundsteuer steht den Gemeinden zu, die den Steuersatz innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite selbständig festsetzen. Ab dem 1.1.2010 gelten folgende Bandbreiten für die Steuersätze: Der allgemeine Steuersatz steigt von 0,5 bis 1 % auf 0,6 bis 1,35 %, für Hauptwohnsitze von 0,22 bis 0,5 % auf 0,32 bis 0,75 % und für Kernkraftwerke oder -lager von 2,5 auf 2,8 %. Der besondere Steuersatz für Zeitwohnsitze und unbebaute Grundstücke bleibt bei 1 bis 3 %.

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