Arbeitshilfe - Stand: 13.09.2012

Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt keine Betriebsausgabe - Mustereinspruch

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Sind Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt, an der Kunden und Geschäftsfreunde sowie Vertriebsmitarbeiter teilgenommen haben, als Betriebsausgaben abzugsfähig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAD-32231