Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt keine Betriebsausgabe - Mustereinspruch
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Sind Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt, an der Kunden und Geschäftsfreunde sowie Vertriebsmitarbeiter teilgenommen haben, als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
GAAAD-32231