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BFH 25.06.2009 V R 25/07, StuB 22/2009 S. 863

Umsatzsteuer | Unterschiedliche Steuersätze bei Lieferung von Pflanzen und deren Einpflanzung

Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung der Pflanzen und das (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einpflanzen jeweils selbständige Leistungen sein (entgegen IV B7 – S 7220 – 46/04, BStBl I S. 638, 646 f. Rz. 35 Nr. 1 Abs. 1 und Rz. 41; Bezug: § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993/1999, Nrn. 6 bis 9 der Anlage zum UStG 1993/1999).

Praxishinweise: Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH sind mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Leistung zu behandeln, wenn eine der Leistungen als Nebenleistung anzusehen ist, weil sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung u...

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