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Umsatzsteuer | Vorliegen einer nichtsteuerbaren Beistellung
(1) Bei sog. nichtsteuerbaren Beistellungen liegt weder ein Tausch noch ein tauschähnlicher Umsatz (§ 3 Abs. 12 UStG) vor. (2) Die nichtsteuerbare Beistellung setzt voraus, dass der Beistellende Empfänger einer an ihn erbrachten Leistung ist und die Beistellung ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung an den Beistellenden verwendet wird. (3) Sind für einen Unternehmer Handelsvertreter tätig, denen der Unternehmer Kraftfahrzeuge überlässt, ist die Überlassung als Beistellung anzusehen, wenn die Handelsvertreter die Fahrzeuge nur für Zwecke der Handelsvertretertätigkeit, nicht aber auch für private Zwecke verwenden dürfen, und dieses Verbot auch in geeigneter Weise tatsächlich überwacht wird (Bezug: § 3 Abs. 12 UStG 1993).
Praxishinweise: Eine Beistellung liegt vor, wenn die Überlassung durch...