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BFH 13.10.2009 VIII B 62/09, StuB 22/2009 S. 860

Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. für selbständig Tätige im Jahr 2007

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Stpfl. mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. geltend machen können, sondern – bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG n. F. genannten Größenmerkmale – den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n. F. (Bezug: § 4 Abs. 3, § 7g, § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Freiberufler haben zwar kein „Wirtschaftsjahr”, doch gilt dieser in § 7g EStG verwendete Begriff für alle Gewinnermittlungseinkünfte. Mit dem Begriff „Wirtschaftsjahr” ist eigentlich der Gewinnermittlungszeitraum gemeint und dieser trifft auch für einen Freiberufler zu. Die Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG hat deshalb auch für Stpfl. mit Einkünften aus selbständiger Tä...

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