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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 569

Nichtabziehbare Betriebsausgaben – ein Überblick

von Dipl.-Finanzwirtin (FH) Ulrike Fritz, Rostock

Bei Aufwendungen von Unternehmen stellt sich oft die Frage, ob die aufgezeigten Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen oder ob es sich dabei um nichtabziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt. Betriebsausgaben sind gem. § 4 Abs. 4 EStG Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern unabhängig von der Gewinnermittlungsart, jedoch ggf. zu unterschiedlichen Zeitpunkten, grundsätzlich den Gewinn. Bei bestimmten Sachverhalten ist die steuerliche Berücksichtigung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Die sog. nicht bzw. beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ergeben sich aus den §§ 4 Abs. 4a, 5 bis 7, 4h EStG. Neben den materiellen Voraussetzungen der einzelnen Vorschriften sind die in § 4 Abs. 7 EStG normierten Aufzeichnungspflichten zu beachten, ohne die der Abzug ebenfalls nicht möglich ist. Da die Frage der Abziehbarkeit von Betriebsausgaben ein oftmals diskutiertes Thema im Rahmen von Betriebsprüfungen ist, werden im Folgenden die unterschiedlichen nichtabzugsfähigen bzw. beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben und deren Aufzeichnungspflichten dargestellt.

I. Vorrang des § 12 EStG

Die Regelungen der §§ 4 Abs. 4a bis 5b und 4h EStG beziehen sich auf Aufwendungen, die dem Bereich der Betriebsausgaben z...

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