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Abgabenordnung | Ermittlung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
Nach dem ist die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze i. S. des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO unter Einbeziehung der nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze zu ermitteln.
Zwar akzeptiert der BFH das umsatzsteuerrechtliche Verständnis des in § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verwendeten Umsatzbegriffs. Gleichwohl hat er nicht steuerbare Auslandsumsätze (im Streitfall eines zur Buchführung aufgeforderten Vereins) unter Hinweis auf den Gesetzeszweck einbezogen, Betriebe ab einer bestimmten wirtschaftlichen Bedeutung der Buchführungspflicht zu unterwerfen, weil nicht steuerbare Umsätze dafür ebenso wie steuerbare ein grds. geeigneter Parameter sind. Völlig überzeugend ist die verbösernde Abweichung vom Gesetzeswortlaut nicht, weil dasselbe Argument gegen die Ausklammerung bestimmter steuerfreier Umsätze ...