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Bilanzierung | Wertaufholung nach einer nicht wirksamen ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung
Nach dem umfasst die einkommenswirksame Wertaufholung eines Beteiligungswerts gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 (i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002) auch eine frühere ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf den Buchwert der Beteiligung, die gem. § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG 1990 nicht einkommenswirksam war.
Die im wirtschaftlichen Ergebnis eintretende Zweifachbesteuerung (früheres Abzugsverbot der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung gem. § 50c EStG und spätere Einkünfteerhöhung durch Zuschreibung) hält der BFH für gerechtfertigt, weil § 50c EStG keinen Wertverlust eliminiert hat, sondern die Einmalbesteuerung von nicht steuerbaren Anteilsveräußerungen sicherstellte.