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Gesundheitskurse: Firmen dürfen Mitarbeitern Zuschuss zahlen
Unternehmen und Mandanten dürfen ihren Beschäftigten einen steuerfreien Zuschuss für Gesundheitskurse, z. B. für Rückentraining, Massagen, Fitness oder Yoga i. H. von jährlich 500 € zahlen. Wird der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gewährt, bleibt der Zuschuss steuer- und abgabenfrei.
Es ist weder eine Gehaltsumwandlung möglich, noch dürfen lediglich Beiträge für Sport- oder andere Vereine gezahlt werden.