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NWB BB 12/2009 S. 375

Fristbeginn und -dauer bei Rücklastschriften

Mandanten, die eine Rücklastschrift bei ihrer Bank veranlassen wollen, haben hierfür bis zu sechs Wochen Zeit. Die Frist startet aber nicht bereits mit dem Buchungsdatum, sondern erst nach dem Rechnungsabschluss des Kreditinstituts, etwa dem Monats- oder Quartalsende. Damit ist der Zeitraum für eine Prüfung häufig länger als angenommen. Umgekehrt müssen Mandanten ihrerseits damit rechnen, dass ein Kunde eine Rücklastschrift auch nach Ablauf von sechs Wochen nach Verkauf bzw. Buchung veranlasst.

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