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Minijobber: Regelmäßige schriftliche Befragung nach weiteren Arbeitsverhältnissen erforderlich
Wenn Mandanten Minijobber beschäftigen, sollten sie diese im eigenen Interesse regelmäßig fragen, ob sie mehrere Minijobs angenommen haben. Ist dies der Fall, werden die Verdienste zusammengerechnet. Wird dann die Grenze von 400 € Monatsverdienst überschritten, besteht für den Minijobber Sozialversicherungspflicht. Die Versicherungspflicht tritt zwar erst ein, wenn Renten- oder Krankenversicherung dies gegenüber dem Arbeitgeber durch Bescheid mitteilen. Dennoch verlangen die Richtlinien der Sozialversicherungsträger, dass Arbeitgeber sich laufend danach erkundigen müssen, ob ein Minijobber eine weitere Arbeit angenommen hat – und zwar schriftlich.
Verstößt ein Mandant gegen diese Pflicht, können die Sozialversicherungsträger die Beiträge ggf. ab dem Zeitpunkt, zu d...