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NWB BB 12/2009 S. 372

Sozialversicherung: Beitrags­bemessungsgrenzen steigen 2010

Betroffen von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sind „Gutverdiener”, die ab 2010 höhere Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr wie folgt geändert werden:

  1. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Anhebung um 100 € auf monatlich 5.500 € (im Westen) bzw. 4.650 € (im Osten).

  2. Kranken- und Pflegeversicherung: Anhebung um 75 € auf 3.750 € monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, wird von 48.600 € auf 49.950 € jährlich angehoben.

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