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OFD Kiel 19.07.2001 S 2177 A

Einkommensteuer; | außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten (§ 6 EStG)

Zur Frage, wie außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten (z. B. Unfallkosten) seit Änderung der ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten durch das JStG 1996 ertragsteuerrechtlich zu behandeln sind, vertritt die folgende Auffassung: Wird die Nutzungsentnahme nach der 1-v. H.-Methode pauschal ermittelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), sind damit auch die außergewöhnlichen Kfz-Kosten abgegolten. Das gilt auch dann, wenn diese eindeutig bei einer Privatfahrt bzw. einer betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt angefallen sind. Die 1-v. H.-Methode stellt eine grobe, vom Gesetzgeber gewollte Pauschalierung dar, die sich in solchen Fällen ggf. zugunsten des Stpfl. auswirken kann. Ermittelt der Stpfl. die auf seine Privatfahrten entfallenden Auf...

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