Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 119/08

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 728, BGB § 730

Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Falle der Insolvenz der Gesellschaft

Leitsatz

  1. Es spricht keine Vermutung dafür, dass es regelmäßig dem Willen der Gesellschafter entspricht, dass eine einem GbR-Gesellschafter eingeräumte Alleinvertretungsbefugnis ohne weiteres auch nach Eintritt der Insolvenz und Auflösung der Gesellschaft fortbesteht.

  2. Im Falle nur gemeinschaftlicher Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis greift die Klagebefugnis gem. § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO selbst dann nicht, wenn ein Gesellschafter stirbt, die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag mit den Erben fortgesetzt wird und die Erben unbekannt sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAD-31823

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.08.2009 - 5 K 119/08

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen