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Unternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaftsteuerreform
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 1119(ErbStRG) sind verschiedene Verfahren zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften möglich, deren Ergebnisse zum Teil erheblich voneinander abweichen.
I. Änderungen durch die Erbschaftsteuerreform
Die Erbschaftsteuerreform hat zu weit reichenden Änderungen bei der Bewertung von Unternehmen – insbesondere in der Rechtsform [i]Viskorf, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, BewG (Auszug), Kommentar, 3. Auflage, Nov. 2009. der Kapitalgesellschaft – im Erbfall/Schenkungsfall geführt. Neben dem vereinfachten Ertragswertverfahren sind weitere anerkannte Bewertungsverfahren zulässig, die zu unterschiedlichen Wertergebnissen führen können und damit zum Teil erheblichen Einfluss auf die Steuerschuld des Steuerpflichtigen haben. Insofern kann eine parallele Anwendung verschiedener Verfahren im Erbfall/Schenkungsfall angebracht sein.
II. Überblick über die Bewertungsverfahren
Für die Ermittlung des gemeinen Wertes ist eine [i]WerthierarchieWerthierarchie zu beachten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Sofern innerhalb eines Jahres vor dem
Bewertungsstichtag Verkäufe mit fremden Dritten stattgefunden haben, ist
der Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft anhand der gezahlten
[i]TransaktionswertKaufpreise
(Transaktionswert) zu ermitteln. |
2. | Fanden keine Verkäufe st... |